Themen – Qualität im KindesschutzInteressengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz

Themen

Qualität im Kindesschutz

Für die IGQK ist Qualität eine Bezeichnung, mit der Anforderungen und Ziele des Kindesschutzes auf verschiedenen Dimensionen beschrieben werden können. Diese werden im Hinblick auf ihre Einhaltung bzw. ihr Erreichen überprüft und zur Verbesserung und Sicherung der Praxis herangezogen. Unter Qualität versteht die IGQK ein soziales und historisch relatives Konstrukt, welches verschiedene und zumeist im Gegensatz zueinanderstehende Interessen, Erwartungen und Wünschen an eine gute Kindesschutzarbeit beinhaltet. Qualität wird von der Interessengemeinschaft nicht als eine absolute Grösse angesehen, welche ein für alle Mal im Kindesschutz erreicht werden kann. Sie wird stattdessen als ein wichtiger orientierender und anzustrebender Massstab angesehen. Diesen gilt es im Austausch und im Dialog zwischen Praxis und Wissenschaft und unter Einbezug der Öffentlichkeit und der Politik sowie auf Angebote und Massnahmen des freiwilligen, öffentlich-rechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Kindesschutzes angewiesene Kinder, Jugendliche und ihre Eltern auszuhandeln und in Gestalt von allgemein akzeptierten Qualitätsstandards auszubuchstabieren.

Ausschreibung Ausarbeitung von transdisziplinären Qualitäts-Standards für den Kindesschutz

Die Interessengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz, CURAVIVA Schweiz, Kinderschutz Schweiz und UNICEF Schweiz und Liechtenstein schreiben ein Projekt zur „Ausarbeitung von transdisziplinären Qualitäts-Standards für den Kindesschutz“ aus.

Ziel des Projekts ist es, transdisziplinäre Qualitäts-Standards für den Kindesschutz auszuarbeiten. Es sollen bewusst Disziplin- und Professionsgrenzen überschritten werden, um Anforderungen und Ziele des Kindesschutzes auf verschiedene Dimensionen beschreiben zu können. Die zu erarbeitenden Qualitäts-Standards sollen folgenden Anforderungen gerecht werden: sie sollen (1) Orientierung geben für das Handeln in der Praxis (Handlungsmaximen) (2) die Überprüfung und Bewertung von Strukturen und Vorgehensweisen ermöglichen (Standards), (3) die Weiterentwicklung von Strukturen und Vorgehensweisen unterstützen (Massstäbe).

Offerten sind in Deutsch oder in Französisch zu verfassen und auf maximal 10 Seiten zu beschränken. In ihnen müssen Ausführungen zu folgenden Gliederungspunkten vorgenommen werden:

  • Projektdesign (Beschreibung des Vorgehens, der zu Anwendung kommenden Erhebungsinstrumente, Analysemethoden)
  • Einbezug Stakeholder (Methodisches Vorgehen, Feedbackgefässe)
  • Zeit- und Kostenplan (Beschreibung des Zeitplans und der Kosten). Bei der Zusammenstellung der Kosten ist auszuweisen, welches Arbeitspaket im Projekt mit welchem Stundenansatz veranschlagt ist. Überdies ist der zeitliche Aufwand pro Arbeitspaket separat anzugeben.
  • Projektteam und Referenzen

Die Offerten sind bis spätestens 30. September 2021 in elektronischer Form einzureichen an:

  • info@qualitaet-kindesschutz.ch
  • S.Gloor@unicef.ch

Angesprochen sind Universitäten, Fachhochschulen, Institute und Fachpersonen aus allen Landes- teilen der Schweiz.

Das Kostendach, inkl. Übersetzungen de/fr (inkl. MwSt.) beträgt: CHF 86 715.-

Weiterführende Informationen siehe folgendes Dokument.

Konsultation zu den Empfehlungen zur ausserfamiliären Platzierung.

Die Interessengemeinschaft Qualität im Kindesschutz (IGQK) nahm bei der fachtechnischen Konsultation zum Entwurf der Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) zur ausserfamiliären Platzierung teil. Die IGQK begrüsst die Stossrichtung dieser Empfehlungen grundsätzlich. Sie weist jedoch darauf hin, dass es für die Umsetzung dieser Empfehlungen in den Kantonen nebst entsprechenden Regelungen und Verfahren vor allem ein Ausbau von entsprechenden Fachdiensten in den Kantonen benötigt, welche dafür zuständig sind, ausserfamiliäre Platzierungen zu planen, umzusetzen und im Hinblick auf ihre Qualität regelmässig zu überprüfen.

Modelle zur Professionalisierung von Abklärungen im Kindesschutz

Seit Mitte der 2010er Jahre liegen für das Schweizer Kindesschutzsystem zugeschnittene, auf empirische Befunde basierende, Verfahren und Instrumente zur Abklärung von Kindeswohlfragen vor. In einem Beitrag in der „Zeitschrift für Kindes- und Erwachsenenschutz“ (ZKE NR. 2/2017) werden zwei Modelle zur Strukturierung von Abklärung im Kindesschutz vorgestellt: das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz und das Prozessmanual zur dialogisch-systemischen Kindeswohlabklärung. Entwickelt wurden diese an Hochschulen bzw. Departementen für Soziale Arbeit in Luzern und Bern sowie an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW. Im Beitrag werden beide Modelle vorgestellt. Im Anschluss wird darauf eingegangen, in welcher Weise sich diese Modelle in der Praxis sinnvoll kombinieren lassen. Aus fachlicher Sicht ist eine kombinierte Nutzung der Modelle möglich, auch wenn aus organisatorischer Sicht meist eine zeitlich gestaffelte Einführung zu empfehlen ist. Die EntwicklerInnen betonen, dass weder das Abklärungsinstrument noch das Prozessmanual mit Kochbüchern verwechselt werden dürfen, in denen man einfache Rezepte zur Durchführung von Kindeswohlabklärungen finden kann. Ihre Anwendung erfordert kompetente und gut ausgebildete, abklärenden Fachpersonen sowie angemessene Rahmenbedingungen ihrer Organisationen.


Das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz Das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz ist eine forschungsbasierte Arbeitshilfe. Sie besteht aus einem Abklärungsbogen und dazugehörigen Ankerbeispielen. Das Abklärungsinstrument liegt in einer webbasierten elektronischen Form vor. Ein Buch zur Abklärungspraxis wurde im Stämpfli Verlag veröffentlicht. Für die Nutzung des Instruments kann an den Hochschulen bzw. Departementen für Soziale Arbeit in Luzern und Bern eine Lizenz erworben werden; siehe folgendes Merkblatt. Für eine korrekte und effektive Anwendung des Instrumentes wird die Teilnahme an einer zweitätigen Schulung empfohlen. Weiterführende Informationen zum Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz: Fachhochschule Bern | Fachhochschule Luzern


Das Prozessmanual zur dialogisch-systemischen Kindeswohlabklärung Das Prozessmanual zur dialogisch-systemischen Kindeswohlabklärung ist eine forschungsbasierte und in der Praxis erprobte Wegleitung für einen kompletten Abklärungsprozess: von der Entgegennahme von Hinweisen auf Gefährdungen des Wohls von Kindern oder Jugendlichen bis zum Erstellen des endgültigen Abklärungsberichts. Es ist im Buchhandel als Printmedium erhältlich. Zur Einführung des Prozessmanuals steht ein freizugängliches Fieldbook als kostenlose PDF zur Verfügung. Im Fieldbook wird ein Modell zur Einführung des Prozessmanuals vorgestellt, welches Führungskräfte dabei unterstützt das Prozessmanual in ihren Organisationen selbständig oder mit Unterstützung von externen Dienstleistern zu implementieren. Zur Einführung des Prozessmanuals on the job wurden Kurzfilme veröffentlicht, den Einführungsfilm können sie hier sehen:

Weiterführende Informationen zum Prozessmanual zur dialogisch-systematischen Kindeswohlabklärung und zum Fieldbook: www.kindeswohlabklaerung.ch

Interessengemeinschaft für
Qualität im Kindesschutz
St. Johanns Vorstadt 17
4056 Basel
info@qualitaet-kindesschutz.ch
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