Qualitäts-Werkstatt Basel: Gewaltfreie Erziehung – Qualität im KindesschutzInteressengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz

Qualitäts-Werkstatt Basel: Gewaltfreie Erziehung

Qualitäts-Werkstatt Basel: Gewaltfreie Erziehung Die Qualitäts-Werkstatt am 28. Mai 2025 in Basel beschäftigt sich mit der Frage, wie die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung sinnvoll ausgestaltet, umgesetzt und durch präventive sowie unterstützende Massnahmen gesellschaftlich wirksam verankert werden kann.

Pfarrei St. Clara, Lindenberg 8, 4058 Basel

Mittwoch, 28. Mai. 2025
17:30 - 19:00 Uhr mit anschliessendem Apéro

Gewaltfreie Erziehung

Die aktuellen Bestrebungen des Bundesrats, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung endlich ausdrücklich im Gesetz zu verankern, ist zu begrüssen. Die Eltern hätten gemäss Vorentwurf des Bundesrats «das Kind ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen und anderen Formen entwürdigender Gewalt zu erziehen» (Art. 302 Abs. 1, zweiter Satz E-ZGB). Zur Unterstützung betroffener Eltern und Kinder hätten die Kantone dafür zu sorgen, «dass sich die Eltern und das Kind bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können» (Art. 302 Abs. 4 E-ZGB). In der EU haben 23 von 27 Staaten das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung gesetzlich bereits verankert. Schweden als erstes Land bereits seit dem Jahr 1979.

Die gewaltfreie Erziehung ist ein umfassendes Konzept, das auf drei Säulen beruht: Prävention, Intervention und Sanktion. Die Säulen Intervention (KESB) und Sanktion (Strafrecht) erfahren durch den Vorentwurf des Bundesrates materiell keine Änderung. Praktisch erleichtert sich ihre Arbeit aber insofern, dass bei Gesprächen mit gewaltausübenden Eltern auf die neue Bestimmung verwiesen werden kann.

Die neue Bestimmung ist als programmatische Erziehungsleitlinie zu verstehen, an deren Verletzung keine direkten Rechtsfolgen geknüpft werden, weder in Bezug auf die Schwelle einer Meldung an die KESB noch bezüglich einer möglichen strafrechtlichen Verantwortung der Eltern. Programmatische Gebots- oder Verbotsleitlinien sind dem ZGB nicht fremd und beispielsweise auch in Art. 272 ZGB (familiäres Beistandsgebot) und Art. 274 Abs. 1 ZGB (elterliches Beeinträchtigungs- und Schädigungsverbot) vorgesehen.

Anlässlich der IGQK Qualitäts-Werkstatt sollen unter anderen folgende Fragen diskutiert werden:

  • Braucht es ein Gewaltverbot in der Erziehung überhaupt?
  • Sollten an die Verletzung der Leitlinie der gewaltfreien Erziehung nicht direkte (kindesschutz- oder strafrechtliche) Konsequenzen geknüpft werden, um eine grössere Wirkung zu erzielen?
  • Müsste die neben der körperlichen Gewalt mit der Wendung «andere Formen entwürdigender Gewalt» umschriebene Bereich der Gewalt nicht noch genauer definiert werden? Müssten nicht insbesondere die psychische und sexuelle Gewalt noch ausdrücklich erwähnt werden?
  • Müsste sich das Gewaltverbot nicht auch an andere mit Kindern befasste private und professionelle Personen richten (Angehörige, Dritte und z.B. Lehrpersonen)?
  • Wie kann die gewaltfreie Erziehung tatsächlich umgesetzt und die Anzahl Kinder, die Gewalt erfahren, substantiell reduziert werden? Konzepte? Vorgehensweisen? Strategien?
  • Wie müssten solche niederschwelligen Beratungsstellen aussehen? Insbesondere solche für Kinder? Existieren solche schon? Modelle? Konzepte? Strategien?
  • Wie können betroffene Kinder zukünftig besser erreicht werden?
  • Was braucht es gesellschaftlich sonst noch, um die Leitlinie der gewaltfreien Erziehung wirksam umzusetzen (andere präventive Massnahmen)?

Datum/Zeit

28. Mai 2025, 17:30 Uhr
17:30 bis 19.00 Uhr, mit anschliessendem Apéro

Ort

Pfarrei St. Clara, Lindenberg 8, 4058 Basel

Zielgruppe

Die Qualitäts-Werkstatt adressiert Fachpersonen unterschiedlicher Professionen und Disziplinen des zivilrechtlichen, strafrechtlichen und freiwilligen Kindesschutzes mit Abklärungs-, Unterstützungs- und Entscheidungsaufgaben im Kindesschutz sowie weitere Interessierte.

Inputgeber:innen

Michel Wälte, Leiter Familien- Paar- und Erziehungsberatung

Stéphanie Bürgi-Dollet, Kinderschutz Schweiz

Patrick Fassbind, Präsident KESB BS und Vorstand IGQK

Moderation

Helga Berchtold, Mitglied IGQK

Patrick Fassbind, Vorstand IGQK

Anmeldung

Bitte bis spätestens 21.05.2025 mit dem Online- Anmeldeformular unter: Anmeldeformular

Kosten

keine

Qualitäts-Werkstätte

Die Inputgeber:innen bilden mit Ihren mündlichen Kurzinputs eine fundierte Grundlage, damit die Anliegen und Fragen der maximal 25-30 Teilnehmenden zum betreffenden Thema gesammelt, spontane Kontextualisierungen, Inputs, Ideen, Zusammenarbeitsformen und Weiterentwicklungen festgehalten sowie Austausche zwischen den Teilnehmenden ermöglicht werden können. Beabsichtigt ist eine Institutionen wie Professionen übergreifende Diskussion mit allen Anwesenden. Qualitäts-Werkstätte beinhalten damit keine klassischen Vorträge oder Präsentationen und beschreiten alternative Wege des Austausches.

Die Interessengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz

Die Interessengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz (IGQK) ist der Weiterentwicklung und Sicherung von Qualität im Kindesschutz und einer an den Grundbedürfnissen und Rechten von Kindern orientierten Praxis verpflichtet. Sie schafft Gelegenheiten, Anlässe und Gefässe, die es erlauben, die unterschiedlichen disziplinären und professionellen Logiken und die verschiedenen Institutionen und Organisationen, die im Kindesschutz miteinander verflochten sind, unter dem Gesichtspunkt der Weiterentwicklung und Sicherung von Qualität aufeinander zu beziehen. Sie will kontinuierlich Angebote zur Pflege des interdisziplinären und interinstitutionellen Austauschs und des Austauschs zwischen Wissenschaft, Fachverwaltung und Fachpraxis schaffen. Sie will einerseits einen Beitrag zur Verständigung zwischen den im Kindesschutz tätigen Professionen und Organisationen leisten. Andererseits will sie zum Aufbau und zur Pflege einer Kultur der Achtsamkeit, Fehleroffenheit und Zuverlässigkeit im Kindesschutz beitragen. Die Interessengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz verfolgt die Vision eines qualitativ hochwertigen und professionalisierten Kindesschutzes. Er trägt nachhaltig zur Reduktion von Kindeswohlgefährdungen bei, verhütet diese nach Möglichkeit im Kern und wird nach geltendem Recht und Gesetz sowie nach dem neuesten Stand der Wissenschaft praktiziert.

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