Kindesschutz in Familien mit einer Suchtproblematik: wie helfen, wie schützen? – Qualität im KindesschutzInteressengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz

Kindesschutz in Familien mit einer Suchtproblematik: wie helfen, wie schützen?

Qualitäts-Werkstatt Zürich: Kindesschutz in Familien mit einer Suchtproblematik: wie helfen, wie schützen? Die dritte Qualitäts-Werkstatt in Zürich vom 20. November 2018 widmete sich Gefährdungssituationen und Unterstützungsmöglichkeiten von Familien mit Suchtbelastungen. Die Thesen waren pointiert und die Diskussionen angeregt.

«Kindesschutz in Familien mit einer Suchtproblematik: wie helfen, wie schützen?» Unter diesem Titel wurde am 20. November 2018 in Kooperation mit der Stiftung aebi-hus und dem Verein Espoir die dritte Qualitätswerkstatt in Zürich durchgeführt. Zu dieser kostenlosen Fachveranstaltung waren Fachpersonen eingeladen, die sich praxisbezogen, wissenschaftlich oder theoretisch mit Abklärungs-, Unterstützungs- und Entscheidungsaufgaben im Kindesschutz befassen.

Im Zentrum der Fachveranstaltung standen die Fragen, von welchen Gefährdungen Kinder und Jugendliche in Familien mit einer Suchtproblematik betroffen sind und wie sie in diesen Gefährdungssituationen wirksam geschützt werden können. Damit wurden sowohl Themen der Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure und hilfreicher Massnahmen als auch Möglichkeiten des pränatalen Kindesschutzes fokussiert.

Nach drei anregenden Kurzinputs, gehalten von PD Dr. Ana Paula Simões-Wüst, Forschungsgruppenleiterin zu Geburtshilfe am UniversitätsSpital Zürich, Christine Gäumann, Bereichsleiterin Psychiatrie für Jugendliche und junge Erwachsene in der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, und  Stephan Germundson, Geschäftsführer von DIE ALTERNATIVE Verein für umfassende Suchttherapie, leiteten die Moderatorinnen, Clarissa Schär (Vorstandsmitglied der Interessengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz) und Christina Weber Khan (unabhängige Kinderrechtsexpertin) zur Plenumsdiskussion über, in der sich die anwesenden Fachleute intensiv und leidenschaftlich über unterschiedliche Facetten des Themas austauschten.

Dass schwerer Alkoholkonsum während der Schwangerschaft zu nachhaltigen Beeinträchtigungen und Störungen von Kindern frühen kann, überrascht kaum. Umso mehr überraschten dafür die empirischen Befunde zu Auswirkungen von geringem Alkoholkonsum (> als 32 g pro Woche) während der Schwangerschaft. Er kann z.B. mit frühzeitigen Geburten oder zu niedrigem Geburtsgewicht der Neugeborenen einhergehen. Wenngleich geringer Alkoholkonsum während der Schwangerschaft in den meisten Fällen keine Beeinträchtigungen von Kindern nach sich zieht, so stellt er doch eine potentielle Gefährdung dar, die die Relevanz von Prävention (im Sinne von Information und Sensibilisierung) herausstellt. Es war aber gerade das Thema Prävention, das an der Qualitäts-Werkstatt heiss umstritten war. Denn es wurde die Beobachtung eingebracht, dass in den letzten Jahren zunehmend Ressourcen in den Bereich der Prävention – insbesondere in Bezug auf Kleinkinder und Schulkinder – geflossen sei, der zu einer Verminderung der Ressourcen für die Unterstützung von Jugendlichen mit konkreten Belastungen aufgrund von Suchtproblematiken der Eltern geführt habe. Diese Ressourcenumverteilung stösst auch deswegen auf, weil davon auszugehen ist, dass bei rund 60% jugendlicher KlientInnen in psychiatrischen Einrichtungen Sucht- oder psychische Erkrankungen der Eltern vorliegen, dass also Unterstützung für Jugendliche gebraucht wird.

Auch wurde in der Diskussion an den oftmals hochgehaltenen fachlichen Prämissen der Freiwilligkeit und der Eltern-Kind-Beziehung gerüttelt. So wurde einerseits diskutiert, dass in Familiensituationen mit Suchtproblematiken der Eltern teilweise zu lange gewartet werde, bis Gefährdungsmeldungen gemacht werden. Weil die involvierten Fachpersonen Angst haben, dass sie mit der Meldung die Vertrauensverhältnisse zu den Eltern zerstören oder dass sie ihre KlientInnen mit der Meldung stigmatisieren würden. Andererseits wurde in Bezug auf die Heimunterbringung – auch bei Freiwilligkeit – die Notwendigkeit der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Art. 310 ZGB) eingebracht. Die Heime müssten geklärte Situationen haben, um im Kontext von suchtbelasteten Eltern nicht mit überraschenden Abholungen der Kinder konfrontiert zu werden. Gleichzeitig wurde aber auch die Notwendigkeit eines Imagewandels der Heime diskutiert. Sie müssten als Orte erkannt werden, die Traumata von Kindern bearbeiten und sie in der Regel nicht selbst verursachen.

Grosser Entwicklungsbedarf wurde in Bezug auf die Abstimmung von Angeboten für Erwachsene und Kinder bzw. Jugendliche aus suchtbelasteten Familien geortet. Historisch gewachsen sind Angebote für Erwachsene und für Kinder bzw. Jugendliche meist auf individuelle Unterstützung ausgerichtet und nach wie vor zu wenig miteinander vernetzt. Der Ruf wurde laut nach struktureller Vernetzung und transdisziplinärer Zusammenarbeit. Hierzu brauche es Empfehlungen und Vorgaben von übergeordneten fachlichen Stellen (wie z.B. der SODK). Die strukturell vernetzte und transdisziplinäre Zusammenarbeit müsse aber auch finanziert werden. Derzeit werden nämlich Leistungen in Abwesenheit von KlientInnen (wie z.B. HelferInnenkonferenzen) kaum entgolten. Auch bedürfte es neuer Angebote bzw. eines Ausbaus bestehender Angebote, die sich an Eltern und Kinder richten, oder die Kinder und Jugendliche, deren Eltern stationär untergebracht werden, Zuhause betreuen (betreutes Wohnen), um ihnen ihr Umfeld zu erhalten. Und letztlich brauche es auch Entwicklungen auf der Ebene der Fachkräfte und Institutionen, die für eine gute Qualität im Kindesschutz geteilte Haltungen und Handlungsmodelle erarbeiten und die «Bauch, Kopf und Konzept», so eine Teilnehmerin, in Einklang bringen müssten.

Die Grundproblematik der Thematik Kindesschutz in Familien mit einer Suchtproblematik wurde abschliessend aber weniger in fehlenden Ressourcen oder Angeboten geortet, sondern stärker in der fehlenden Auffälligkeit zahlreicher belasteter oder gefährdeter Kinder und Jugendlicher, die in Familien leben, in denen Suchtmittel konsumiert werden.

Clarissa Schär

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