Qualitätswerkstatt Bern: Was ändert sich für Care Leaver durch das neue Kinder-Förder-Schutzgesetz (KFSG) im Kanton Bern? Und was brauchen sie von uns? – Qualität im KindesschutzInteressengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz

Qualitätswerkstatt Bern: Was ändert sich für Care Leaver durch das neue Kinder-Förder-Schutzgesetz (KFSG) im Kanton Bern? Und was brauchen sie von uns?

Qualitäts-Werkstatt Bern: Was ändert sich für Care Leaver durch das neue Kinder-Förder-Schutzgesetz (KFSG) im Kanton Bern? Und was brauchen sie von uns? Die Qualitäts-Werkstatt am 6. Juli 2022 in Bern widmete sich dem neuen Kinder-Förder-Schutzgesetz im Kanton Bern und deren Auswirkungen auf die jungen Erwachsenen, insbesondere der Care Leaver.

Der Übergang ins Erwachsen-Sein ist ein dynamischer und wechselhafter Prozess. Das gilt für alle jungen Menschen. Die Herausforderungen vervielfachen sich jedoch für jene, die während ihrer Kindheit und Jugend auf staatlichen Schutz und Hilfe angewiesen waren. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit enden Zuständigkeiten abrupt und häufig ohne, dass tragfähige Folgeunterstützungen aufgebaut sind. Unter dem Begriff «Leaving Care» wird diese Thematik im Fachdiskurs vermehrt diskutiert. Politische Vorstösse zielen darauf ab, die Situation der Care Leaver*innen zu verbessern. Erwachsene, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie aufgewachsen sind, schliessen sich in Netzwerken zusammen, machen auf Probleme aufmerksam und unterstützen sich gegenseitig. Für die Fachpersonen im Kindesschutz bzw. der Kinder- und Jugendhilfe ergeben sich wichtige Impulse für ihre Arbeit, insbesondere für Platzierungsprozesse und für das Aufgleisen von Unterstützung für die Zeit nach der Kinder- und Jugendhilfe. Dennoch bestehen diesbezüglich viele Entwicklungsfelder in der Praxis.

Mit dem neuen Kinder-Förder-Schutzgesetz (KFSG) im Kanton Bern wird eine Basis gelegt, dass ambulante Organisationen und stationäre Institutionen junge Erwachsene auch nach Erreichen der Volljährigkeit weiter begleiten können. Die Leistungen werden – analog zur Zeit der Minderjährigkeit – durch den Kanton vorfinanziert. Was bedeutet dies für die jungen Erwachsenen konkret? Welche (neuen) Herausforderungen sind für die Fachpersonen im Kindesschutz damit verbunden?

Die Qualitäts-Werkstatt ermöglichte einen Austausch mit Care Leavern über ihre Bedürfnisse und Herausforderungen im Rahmen dieser neuen Gesetzgebung.

Inputgeber:innen

Martina Eggenschwiler, Sozialarbeiterin KES, Regionaler Sozialdienst Münchenbuchsee

Marie-Thérèse Hofer Tottoli, Fachmitarbeiterin Kompetenzzentrum Leaving Care

Zielgruppe

Die Qualitäts-Werkstatt adressiert Fachpersonen unterschiedlicher Professionen und Disziplinen des zivilrechtlichen, strafrechtlichen und freiwilligen Kindesschutzes mit Abklärungs-, Unterstützungs- und Entscheidungsaufgaben im Kindesschutz sowie weitere Interessierte.

Moderation

Martina Suter, Leiterin Bereich Kindesschutz, Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz Stadt Bern, Mitglied IGQK

Interessengemeinschaft für
Qualität im Kindesschutz
St. Johanns Vorstadt 17
4056 Basel
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